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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 32/05   

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https://dejure.org/2010,17198
LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 32/05 (https://dejure.org/2010,17198)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.12.2010 - L 4 P 32/05 (https://dejure.org/2010,17198)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - L 4 P 32/05 (https://dejure.org/2010,17198)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 10/07

    Anspruch auf Leistungen der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 32/05
    Daraufhin lehnte die Beklagte den Höherstufungsantrag mit Bescheid vom 28. September 2005 ab, gegen den die auch dabei anwaltlich vertretene Versicherte am 27. Oktober Widerspruch einlegte (Zum weiteren Verlauf siehe Urteil im Verfahren L 4 P 10/07 vom 21.12.2010).

    Der Berichterstatter hat den Beteiligten mit Schreiben vom 24. November 2008 vorgeschlagen, die Rechtsstreite L 4 P 32/05 und L 4 P 10/07 einvernehmlich zu erledigen.

    Die Beklagte solle Pflegegeld nach der Pflegestufe III bereits ab Mai 2007 zahlen und die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens L 4 P 10/07 erstatten.

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R

    Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden in der Pflegeversicherung, Vermeidung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 32/05
    Eine Hilfeleistung findet im Sinne dieser Vorschrift nachts statt, wenn sie zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens objektiv erforderlich ist (BSG, Urt. vom 18.3. 1999, B 3 P 3/98 R, SozR 3-3300 § 15 SGB XI Nr. 5 Leitsatz; vgl. auch zum nächtlichen Pflegebedarf bei Personen, die wegen Harndrangs nachts auf den Toilettenstuhl gesetzt werden müssen und dabei nicht auf das Tragen von Windeln oder einem Blasenkatheder verwiesen werden dürfen, BSG, Urt. vom 21.8. 2000, B 3 P 14/99 R, zitiert nach juris).).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 32/05
    Eine Hilfeleistung findet im Sinne dieser Vorschrift nachts statt, wenn sie zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens objektiv erforderlich ist (BSG, Urt. vom 18.3. 1999, B 3 P 3/98 R, SozR 3-3300 § 15 SGB XI Nr. 5 Leitsatz; vgl. auch zum nächtlichen Pflegebedarf bei Personen, die wegen Harndrangs nachts auf den Toilettenstuhl gesetzt werden müssen und dabei nicht auf das Tragen von Windeln oder einem Blasenkatheder verwiesen werden dürfen, BSG, Urt. vom 21.8. 2000, B 3 P 14/99 R, zitiert nach juris).).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 P 10/07

    Anspruch auf Leistungen der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)

    Das Berufungsverfahren blieb ebenfalls ohne Erfolg (L 4 P 32/05, Urteil vom 21. Dezember 2010).

    In ihrer Stellungnahme zu dem Gutachten haben die Prozessbevollmächtigen der Versicherten ausgeführt, der Gesundheitszustand der Versicherten habe sich seit dem auf einen Grundpflegebedarf von 212 Minuten lautenden Gutachten vom 21. August 2005 (Gutachten B. U. im Verfahren L 4 P 32/05) weiter verschlechtert, sodass jetzt nicht von nur 202 Minuten ausgegangen werden könne.

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